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Enerige & Management > Windkraft Onshore - „Beim Unions-Energiepapier nicht so schwarz sehen“
Quelle: Fotolia / Mellimage
WINDKRAFT ONSHORE:
„Beim Unions-Energiepapier nicht so schwarz sehen“
Stand jetzt wird Friedrich Merz Kanzler. In der Windkraftbranche ist man da bange. Der BWE-Geschäftsführer rät zu einem anderen Weg. Bis März tue sich indes gesetzgeberisch zu wenig.
 
Wolfram Axthelm, der Geschäftsführer des Bundesverbandes Windenergie (BWE), hat der Windbranche geraten: „Wir sollten offen auf die Union zugehen.“ Es sei klar, dass die CDU/CSU nach der Wahl im Februar 2025 „eine wesentliche Rolle“ in der nächsten Regierung spielen wird − unklar sei nur, mit wem. Das Energiepapier, das die Union im November vorlegte, solle die Branche, riet Axthelm am 22. November im monatlichen Politikbriefing seines Verbandes, „nicht so schwarz sehen“.

Es gibt nach seiner Überzeugung vielmehr einige Anknüpfungspunkte für die Erneuerbaren-Branche in dem Papier: So bekenne sich die Union darin zur Klimaneutralität Deutschlands im Jahr 2045, und die darin postulierte Technologieoffenheit sei eine Chance für die Bioenergie und die Wasserkraft, die bekanntlich während der Ampel zu leiden hatten.

Aus dem Papier der Union gehen für Axthelm keine klaren Vorstellungen hervor, wie sie künftig die Erneuerbaren fördern will. Auch eine Regierung Friedrich Merz (CDU) müsse aber einen langfristig wirksamen Investitionsrahmen für jährlich 10.000 MW Onshore-Windkraftzubau schaffen, um die Klimaziele zu schaffen.

 
Die Genehmigungen von Windkraftanlagen an Land steuern leistungsmäßig in diesem Jahr auf einen Rekord von fast 11.000 MW zu, sagte Wolfram Axthelm, Geschäftsführer des Bundesverbandes Windenergie
Quelle: E&M / Georg Eble

Außerdem gibt es laut Axthelm Anlass für die Windindustrie, auch der nächsten Regierung selbstbewusst gegenüberzutreten: Der BWE-Geschäftsführer sagte mit Bezug auf die Windenergie − onshore und offshore: „An uns wird keiner vorbeikommen!“ Windstrom sei „der Masseträger der neuen Energiewelt“, trage zu 33 Prozent zum Strommix bei und sei bei Unternehmen beliebt, die sich dekarbonisieren wollen.

Im Übrigen brauche auch ein Friedrich Merz die Länder, deren Energieminister ebenfalls im November in der Brunsbütteler Erklärung unter anderem gefordert hatten, das Erneuerbaren-Ausbautempo mindestens beizubehalten und die EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) rasch umzusetzen.

Wegen Gesetzgebungsstaus droht Verwaltungspraxis

Durch den Bruch der Ampel bleiben, fürchtet Axthelm, nicht nur die meisten Gesetzgebungsvorhaben auch im Energiebereich bis März 2025 liegen, wenn sich der Bundestag neu konstituiert. Er wird voraussichtlich am 23. Februar gewählt, die Union macht nur überhaupt mit, sobald die Vertrauensfrage gestellt ist, was für 16. Dezember vorgesehen ist, dann bleibt dieses Jahr nur noch dieselbe Sitzungswoche und im Januar eine kleine Sitzungswoche übrig, um Gesetze zu verabschieden.

Der „aufgetürmte Entscheidungsstau statt des angekündigten Herbstes der Entscheidungen“ führe stellenweise zu skurrilen Verhältnissen in der Exekutive, bei den Genehmigungen.

Axthelm hält es etwa für „eher unwahrscheinlich“, dass die RED III bis Mai 2025, wie es die Pflicht jedes Mitgliedsstaates wäre, in nationales Recht umgesetzt wird. Das würde dazu führen, dass deutsche Erneuerbaren-Projektierer nur noch bis 30. Juni 2025 ihre immissionsrechtlichen Genehmigungsanträge mit Erleichterungen nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz stellen können. Dann ist es ausgelaufen und, so die Befürchtung der Erneuerbaren-Branche, die RED III noch nicht umgesetzt.

Dies sei nicht bloß für die Branche „eine Katastrophe“, sagte Axthelm, sondern auch für die Behörden. Sie müssten dann nämlich von Juli 2025 an zweierlei Genehmigungsrecht parallel anwenden, je nachdem, wann der Antrag einging. Es komme übrigens nur auf das Datum an und auf einen Nachweis, dass das betreffende Grundstück gesichert ist. Mit anderen Worten: Vollständig muss der Antrag bis dahin nicht sein.

Axthelm appellierte naturgemäß an die demokratischen Fraktionen im Bundestag, sich „zügig“ zu RED III „durchzuringen, aber die Chancen, dass das in diesem Jahr geschieht, sind gering“, räumt er ein.

Welche Novellen doch noch bis zur Wahl durchgehen könnten

Für realistischer hält Axthelm nach den Ankündigungen aus der Union, was sie zwischen Vertrauensfrage und Neuwahl mitträgt, die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie der EU in nationales Recht, die bis 17. Oktober hätte erfolgen müssen und bereits im Bundestag ist. Für die Erneuerbaren-Anlagenbetreiber bringt sie neuen Cyberschutz bei Zugriffen anderer.

In dem Gesetzentwurf ist auch die stärkere Ausnutzung der Netzverknüpfungspunkte (NVP) durch verschiedene Erneuerbaren-Technologien angehängt, deren addierte installierte Leistungen künftig die Aufnahmeleistung der NVP in einem bestimmten Ausmaß übersteigen dürfen.

Außerdem kann die Steigerung der Ausschreibungsleistung bei der Bioenergie nach Axthelms Wahrnehmung ebenfalls noch bis zur Wahl klappen wie die Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG).
 

Georg Eble
Redakteur
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Freitag, 22.11.2024, 16:57 Uhr

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